Satzung

Die Satzung des Radsportvereins Visbek e. V.

§ 1. Präambel

Zur gemeinsamen Durchführung von Radsportveranstaltungen und zur Förderung des Radsports allgemein wird der Radsportclub Visbek e. V. (RSC) gegründet.

§ 2. Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Radsportclub Visbek e. V.“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Der Verein hat seinen Sitz in Visbek.

§ 3. Zweck und Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und sportliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung des Radsports.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen. Es werden unterschiedliche Radsportübungen für verschiedene Radsportarten (Rennrad, Tourenrad, Mountainbike) für verschiedene Leistungsgruppen durchgeführt. Weiterhin soll ein Leistungsstand aufgebaut werden, der die Teilnahme an überörtlichen Radsportveranstaltungen ermöglicht.

Weiterhin soll der Radsport allgemein mittels Durchführung von Radtouren gefördert werden.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke.

§ 4. Mittel des Vereins

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins.Es darf keine Person durch die Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erhoben. Ein Mindestalter gibt es nicht. Mitglieder unter 12 Jahren können nicht am aktiven Sport teilnehmen. Über die Aufnahme jeden Mitgliedes entscheidet der Vorstand.
Die Beitrittserklärung Minderjähriger bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden.Der Vorstand kann einzelne Mitglieder aus dem Radsportclub Visbek e. V. ausschließen, soweit sie sich vorsätzlich grob vereinswidrig verhalten haben.

§ 6. Beschaffung der Vereinsmittel

Die Vereinsmittel werden beschafft durch Beiträge der Mitglieder und durch freiwillige Zuwendungen.

Änderungen der Beitragshöhe werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 7. Organe

Organe des Vereins sind:

Die Mitgliederversammlung

Der Vorstand

§ 8. Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Die Einladung hierzu erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden oder den

Schriftführer des Vereins unter Angabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage vorher.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand es im Interesse des Vereins für notwendig erachtet oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand den Antrag auf Einberufung stellt.

Die Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder; Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Das passive Wahlrecht kann nur ausüben, wer volljährig ist. Das aktive Wahlrecht kann nur ausüben, wer mindestens das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Der Mitgliederversammlung obliegt mindestens:

Die Wahl der Vorstandsmitglieder für die Dauer von zwei Jahren,Die Prüfung und Genehmigung der vom Vorstand vorgelegten Jahresrechnung,Die Entlastung des Vorstandes,Die Wahl eines Kassenprüfers, dieser darf nicht Mitglied des Vorstandes sein,Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Den Vorsitz führt der Vorsitzende.
Über die Mitgliederversammlung hat der Schriftführer ein Protokoll zu fertigen. Es muss mindestens die Tagesordnung und gefassten Beschlüsse enthalten. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen

§ 9. Vorstand

Der Vorstand besteht aus
der/dem Vorsitzenden
der/dem stellv. Vorsitzenden
der/dem Kassierer/in
der/dem Schriftführer/in
der/dem Fachwart/in Jugendarbeit
der/dem Fachwart/in Rennsport
der/dem Fachwart/in Material

Jede Änderung des Vorstandes wird dem Vereinsregister unverzüglich mitgeteilt.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die/der Vorsitzende und die/der stellv. Vorsitzende, wobei beide jeweils zur Alleinvertretung des Vereins berechtigt sind.
Bei der Eingehung von Verpflichtungen zu Lasten des Vereins, die einen Betrag in Höhe von 600,00 Euro übersteigen ist zuvor ein Beschluss aller Vorstandsmitglieder in einer gesondert einzuberufenden Vorstandsitzung zu fassen.

Der Vorsitzende entscheidet über alle Beitragsbefreiungen.

Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr (Rumpfjahr) umfasst den Zeitraum von der Gründung bis zum 31.12.2002.Der Vorstand hat über das bereits ablaufende/abgelaufene Geschäftsjahr Rechenschaft abzulegen.

§ 10. Kassenprüfer

Der von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer hat die Aufgabe, mindestens einmal im Jahr, möglichst eine Woche vor Durchführung der Mitgliederversammlung, die Rechnungsprüfung und die Prüfung der Kasse vorzunehmen. Der Kassenprüfer ist nicht Vorstandsmitglied.

§ 11. Auflösung des Vereins

Im Falle der Auflösung des Vereins durch Beschluss der Mitgliederversammlung, durch Aufhebung oder Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Radsportclubs Visbek e. V. an den Radsportverein Niedersachsen e. V., Hannover. Dieser hat ausschließlich für gemeinnützigen Zwecke im Sinne des § 2 dieser Satzung zu verwenden.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt keine externen Komponenten, die Ihre Daten an andere Dienste übertragen. Es werden nur Cookies eingesetzt, die für den Betrieb der Website notwendig sind. Unsere Datenschutzerklärung und Cookieeinstellungen